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Kaufen · 8. September 2026

Kaufnebenkosten in Sachsen: die vollständige Rechnung

Die meisten Finanzierungen scheitern nicht am Kaufpreis, sondern an dem, was obendrauf kommt. Banken finanzieren in der Regel den Kaufpreis, die Nebenkosten müssen Sie aus Eigenkapital tragen. Deshalb lohnt es sich, die Rechnung vor der ersten Besichtigung aufzumachen.

Grunderwerbsteuer

In Sachsen liegt der Steuersatz bei 5,5 Prozent des Kaufpreises. Fällig wird die Steuer nach der Beurkundung, der Bescheid kommt einige Wochen später. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts gibt es keine Umschreibung im Grundbuch.

Notar und Grundbuch

Rechnen Sie mit etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Darin enthalten sind die Beurkundung, die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Löschung alter Grundpfandrechte und die Eintragung des neuen Eigentümers. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, Verhandeln ist zwecklos.

Maklercourtage

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt das Teilungsprinzip: Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer. In der Praxis wird die Courtage entweder geteilt oder vollständig vom Verkäufer getragen. Bei unseren aktuellen Objekten fällt für Käufer keine Courtage an.

Ein Beispiel

Kaufpreis 300.000 Euro, Courtage trägt der Verkäufer:

  • Grunderwerbsteuer, 5,5 Prozent: 16.500 Euro
  • Notar und Grundbuch, rund 1,75 Prozent: etwa 5.250 Euro
  • Summe: rund 21.750 Euro

Mit geteilter Courtage von je 3,57 Prozent kämen weitere 10.710 Euro dazu – zusammen also rund 32.500 Euro, die vor der ersten Rate fällig werden.

Was gern vergessen wird

Die Bank verlangt häufig ein Wertgutachten, dazu kommen Kosten für die Grundschuldbestellung. Wer renoviert, sollte außerdem eine Reserve einplanen, die nichts mit dem Kauf zu tun hat: Küche, Bodenbeläge, Umzug, doppelte Miete im Übergangsmonat.


Bastian Koch · Dresden & Kapitalanlage